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BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50 |
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Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 94
- NJW 1951, 917
- MDR 1951, 667
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (9)
- RG, 11.04.1922 - III 483/21
Reichshaftung; Mißbrauch der Dienstwaffe
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts darf den Worten "in Ausübung öffentlicher Gewalt" keine zu enge Auslegung gegeben werden (RGZ 104, 286 [289]).Diesen inneren Zusammenhang hat das Reichsgericht als gegeben angesehen, wenn ein Kriminalbeamter bei einer Durchsuchung oder ein Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung eine Erpressung verübt (RGZ 104, 286 [289]) und wenn sich Wachtmannschaften an einer Plünderung beteiligen (RGZ 104, 304 [306]).
Es hat dagegen den inneren Zusammenhang verneint, wenn ein Polizeibeamter während der Dienststunden, aber ohne dienstlichen Anlass eine Schankwirtschaft betritt, dort Händel bekommt und dabei von der Dienstwaffe Gebrauch macht (RGZ 104, 286 [289]), wenn ein Zollbeamter, der auch ausserhalb seines Dienstes eine Schusswaffe tragen darf, fahrlässig einen Dritten verletzt (RGZ 155, 362 [366]), wenn ein Nachtwächter während seines Dienstes aus rein persönlichen Beweggründen auf einen anderen schiesst (RGZ 159, 235 [238]).
- RG, 23.09.1938 - III 20/38
1. Handelt der vom Landrat ordnungsgemäß verpflichtete Nachtwächter einer …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Zwischen der schädigenden Handlung und dem Dienst des Beamten muss jedoch nicht nur ein äusserer, sondern auch ein innerer Zusammenhang bestehen (RGZ 159, 235 [238]).Es hat dagegen den inneren Zusammenhang verneint, wenn ein Polizeibeamter während der Dienststunden, aber ohne dienstlichen Anlass eine Schankwirtschaft betritt, dort Händel bekommt und dabei von der Dienstwaffe Gebrauch macht (RGZ 104, 286 [289]), wenn ein Zollbeamter, der auch ausserhalb seines Dienstes eine Schusswaffe tragen darf, fahrlässig einen Dritten verletzt (RGZ 155, 362 [366]), wenn ein Nachtwächter während seines Dienstes aus rein persönlichen Beweggründen auf einen anderen schiesst (RGZ 159, 235 [238]).
Zum Waffengebrauch hat das Reichsgericht im besonderen ausgeführt, das Gebrauchmachen von Dienstwaffen aus rein persönlichen Beweggründen und ohne innere Beziehung zum Dienst - wenn auch bei Gelegenheit und während des Dienstes - stehe in keiner inneren Beziehung zum Dienst und sei daher nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen (RGZ 159, 235 [238]; 161, 145 [151]).
- RG, 05.05.1922 - III 528/21
Reichshaftung für Militärgefangene und deren Wache
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Diesen inneren Zusammenhang hat das Reichsgericht als gegeben angesehen, wenn ein Kriminalbeamter bei einer Durchsuchung oder ein Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung eine Erpressung verübt (RGZ 104, 286 [289]) und wenn sich Wachtmannschaften an einer Plünderung beteiligen (RGZ 104, 304 [306]).Dass er seine Befugnisse überschritt und das Gegenteil dessen tat, was seine dienstliche Pflicht gewesen wäre, schliesst die Beziehung seiner Handlung zum Dienst nicht aus (RGZ 104, 304 [306]).
- RG, 17.02.1939 - III 151/37
Kann die NSDAP. nach Art. 131 WeimVerf. in Verbindung mit § 839 BGB. auf …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Die Gleichstellung der NSDAP mit den Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Haftung für Amtsträger und damit die Anwendung des Art. 131 WeimVerf auf deren Amtspflichtsverletzungen hat das Reichsgericht (RGZ 160, 193 ff) aus dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 (RGBl 1, 1016) hergeleitet, das der NSDAP die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. - RG, 30.06.1939 - III 185/38
1. Kann ein Gerichtsassessor (oder Assessor) vertretungsweise als Vorsitzender …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Zum Waffengebrauch hat das Reichsgericht im besonderen ausgeführt, das Gebrauchmachen von Dienstwaffen aus rein persönlichen Beweggründen und ohne innere Beziehung zum Dienst - wenn auch bei Gelegenheit und während des Dienstes - stehe in keiner inneren Beziehung zum Dienst und sei daher nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen (RGZ 159, 235 [238]; 161, 145 [151]). - RG, 01.12.1932 - IV 235/32
Kann die Ausübung des Rechts auf Anfechtung eines Erbvertrags als ein gegen die …
- RG, 24.03.1939 - III 118/38
1. Wer hat eine Sondervergütung zu bewilligen, die ein Beamter einer …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Das Reichsgericht spricht von unzulässiger Rechtsausübung dann, wenn besondere Umstände die Geltendmachung eines Rechts als Verstoss gegen die guten Sitten erscheinen lassen (RGZ 138, 373 [375]; 152, 147 [150]; 160, 349 [357]). - RG, 30.07.1936 - IV 109/36
1. Begründet eine bei der Eheschließung vorhandene Anlage des anderen Ehegatten …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Das Reichsgericht spricht von unzulässiger Rechtsausübung dann, wenn besondere Umstände die Geltendmachung eines Rechts als Verstoss gegen die guten Sitten erscheinen lassen (RGZ 138, 373 [375]; 152, 147 [150]; 160, 349 [357]). - RG, 20.07.1937 - III 234/36
1. Kann ein uniformierter Grenzzollbeamter, der sich auf einem zu privaten …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Es hat dagegen den inneren Zusammenhang verneint, wenn ein Polizeibeamter während der Dienststunden, aber ohne dienstlichen Anlass eine Schankwirtschaft betritt, dort Händel bekommt und dabei von der Dienstwaffe Gebrauch macht (RGZ 104, 286 [289]), wenn ein Zollbeamter, der auch ausserhalb seines Dienstes eine Schusswaffe tragen darf, fahrlässig einen Dritten verletzt (RGZ 155, 362 [366]), wenn ein Nachtwächter während seines Dienstes aus rein persönlichen Beweggründen auf einen anderen schiesst (RGZ 159, 235 [238]).
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96
Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat dabei auch entschieden (…Urteil vom 8. Juni 1972 - 2 AZR 336/71 - BAGE 24, 292, 298 = AP, aaO, zu 4 der Gründe), die Unzulässigkeit des "venire contra factum proprium" stelle eine von Amts wegen zu prüfende Schranke jeder Rechtsanwendung dar (unter Berufung auf BGHZ 3, 94, 103). - OLG Saarbrücken, 30.11.2017 - 4 U 19/17
Haftung für eine nicht standsichere Geländerabsicherung auf einem …
Bei Amtspflichtverletzungen, die in Wahrnehmung privatrechtlicher Belange des Dienstherrn begangen werden, bleibt es bei der Eigenverantwortlichkeit des Beamten gemäß § 839 BGB, der als lex specialis eine Anwendung des allgemeinen Deliktsrechts (§§ 823 ff.) ausschließt (BGHZ 3, 94, 101; 34, 99, 104; 43, 178, 183;… BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rn. 15;… Erman/Mayen, BGB 14. Aufl. § 839 Rn. 17;… jurisPK-BGB/Zimmerling, 8. Aufl. § 839 Rn. 7;… MünchKomm-BGB/Papier/Shirvani, aaO). - OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 41/17
Erbengemeinschaft: Anteilige Verwahrung eines zum Nachlass gehörenden …
Anerkanntermaßen handelt es sich beim Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben - um einen Umstand, den der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50, BGHZ 3, 94).
- LG Karlsruhe, 28.03.2024 - 10 O 208/23
Zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Amtshaftungsklagen
Als solcher ist § 826 BGB aber nicht neben § 839 BGB anwendbar (vgl. nur BGH, Urt. v. 12.07.1951 - III ZR 168/50, Rn. 20 bei juris;… BGH, Urt. v. 18.10.1962 - III ZR 134/61, VerwRSpr. 1963, 335, 338). - BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
Lebensversicherungsvertrag: Anfechtung des Versicherers aufgrund einer ohne …
Vielmehr ist - auch im Falle unstreitig verschwiegener Vorerkrankungen - allein zu klären, ob ihre Verwendung sich bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt oder Anfechtung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wobei der Einwand aus § 242 BGB keine Einrede, sondern einen von Amts wegen zu beachtenden Umstand darstellt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50, BGHZ 3, 94, 103, 104; 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 152;… Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl. § 242 Rn. 15). - BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
In Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber nicht um die Berücksichtigung eines Einwandes oder einer Einrede des Geschäftsgegners, mit deren Hilfe die Berufung auf den Mangel der Form unwirksam gemacht wird, sondern um eine besondere Gestaltung des Falles, angesichts deren von Amts wegen dem Mangel der Form die Rechtsfolge der Nichtigkeit mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu versagen ist (…vgl. Tasche a.a.O. Seite 113 ff;… Scholz aaO; BGHZ 3, 94 [104]). - BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09
Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende …
Vielmehr ist - auch im Falle unstreitig verschwiegener Vorerkrankungen - allein zu klären, ob ihre Verwendung sich bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt oder Anfechtung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wobei der Einwand aus § 242 BGB keine Einrede, sondern einen von Amts wegen zu beachtenden Umstand darstellt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50, BGHZ 3, 94, 103, 104; 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 152). - BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.12.1951 - III ZR 179/51
Rechtsmittel
Zutreffend hat das Berufungsgericht auch eine persönliche Verantwortlichkeit des Beamten neben der des Dienstherrn "für eine begrenzte Übergangszeit nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches" als dem Gesetz widersprechend abgelehnt; insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in BGHZ 3, 94 [101-103] Bezug genommen.Wer die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht vorsätzlich in objektiv sittenwidriger Weise verletzt, kann nämlich den Dritten wegen seiner Ersatzansprüche nicht auf die Haftung des Deutschen Reiches verweisen, wenn diese Ersatzansprüche gegen das Deutsche Reich infolge der Entwicklung der staatsrechtlichen und politischen Verhältnisse nicht zu verwirklichen sind, sondern haftet persönlich, wie der Senat bereits in BGHZ 3, 94 ff ausgeführt hat.
An diesem Rechtsgrundsatz hat sogar die Verordnung über die Errichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I, 30) noch festgehalten in einer Zeit, in der die nationalsozialistische Führung sich nicht genug darin tun konnte, mit drakonischen Strafen das deutsche Volk zur Fortsetzung des völlig sinnlos gewordenen Kampfes zu zwingen (vgl. auch BGHZ 3, 94 [106/107]).
Auch der etwaige Rechtsbrecher behält seinen Anspruch auf gesetzmässige Aburteilung; er ist ebenso wenig mitschuldig an einem gesetzwidrigen Urteil wie an einem sonstigen Nachteil, der ihm ausserhalb des Strafzweckes entsteht (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 94 nicht abgedruckte Urteil des Senats vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50 S. 40 u 41).
- BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 71/56
Elektrizitätslieferung
Unter diesem Gesichtspunkt hat auch der Bundesgerichtshof gewisse von der nationalsozialistischen Diktatur geschaffene Normen als unverbindlich angesehen (sog. "despotische Normen", BGH NJW 1952, 1139, vgl. auch BGHZ 3, 94 [107] unter Hinweis auf Radbruch). - LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11
Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der …
- BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51
Walter Huppenkothen
- BGH, 10.06.1974 - III ZR 89/72
Bezirksschornsteinfegermeister - § 839 BGB, § 1 Abs. 3 prStHG, "Gebührenbeamter"
- BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem …
- BFH, 19.10.1982 - VII R 64/80
Lohnsteuererstattungsansprüche - Aufrechnung
- BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77
Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung
- OLG Naumburg, 19.01.1999 - 11 U 207/98
Ungerechtfertigte Bereicherung; Leistung mit befreiender Wirkung an den alten …
- BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.2020 - IV ZA 14/19
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde (hier: Recht auf …
- LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Rechtsmittel als Verzögerungstaktik kann nach hinten losgehen
- BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60
Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …
- BGH, 20.12.1951 - 4 StR 9/50
Tötung und schwere Misshandlung von nach der Kristallnacht eingelieferten Juden. …
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60
Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme
- BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 23.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67
Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher …
- LG Hagen, 14.07.2021 - 8 O 93/20
- LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung: …
- LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
- BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
- BGH, 08.12.1961 - 4 StR 417/61
Erschiessung von 80 Fremdarbeitern wegen angeblicher Gefahr für die deutsche …
- BVerwG, 10.05.1961 - IV C 286.59
Rechtsmittel
- BGH, 02.07.1959 - VIII ZR 85/58
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53
Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden
- LG Stuttgart, 18.02.1966 - Ks 27/61
Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen
- LG Hagen, 05.05.1961 - 3 Ks 1/57
Erschiessung von 80 Fremdarbeitern wegen angeblicher Gefahr für die deutsche …
- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht
- BGH, 11.12.1952 - 4 StR 48/50
Erschiessung eines Zivilisten und seines Sohnes; der Vater wegen angeblicher …
- Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 30.11.1973 - KVVG II 3/73
- VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 30.11.1973 - KVVG II 3/73
- BGH, 19.12.1957 - III ZR 159/56
Rechtsmittel
- BGH, 02.07.1953 - 3 StR 489/52
Erschiessung von 12 Gestapohäftlingen aus dem Zuchthaus Kassel-Wehlheiden, von 28 …
- BGH, 13.10.1952 - III ZR 139/51
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51
Erschiessung eines Bauern, der kurz vor Einrücken der Amerikaner auf seinem Hof …
- BGH, 25.10.1962 - III ZR 10/62
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 191/57
Rechtsmittel